Verzögerter Eintritt in den Kindergarten
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung den Eintritt in den 1. Kindergarten um ein Jahr aufschieben.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung den Eintritt in den 1. Kindergarten um ein Jahr aufschieben.