Für überdurchschnittlich begabte Kinder wird sowohl im Kindergarten als auch in der Primarschule ein spezieller Förderunterricht (Aescher Nussknacker) angeboten. Diese Stunden finden während des regulären Unterrichts statt.
Die Aufnahme in die "Aescher Nussknacker" setzt im Kindergarten eine Abklärung durch den HPD (Heilpädagogischer Dienst) und in der Primarschule eine schulinterne Abklärung durch eine Fachperson im Bereich Begabungs- und Begabtenförderung voraus. Die Schulleitung bewilligt die Förderstunden auf Antrag des HPD oder der Fachperson.
Im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung gibt es eine schulinterne Beratungsstelle für Eltern, Lehrpersonen und Kinder.
Bei Bedarf können Sie die zuständigen Lehrperson, Frau Nadja Fachin, per E-Mail nadja.fachin@aesch.bl.ch kontaktieren.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit in der Schule unter Aufsicht einer erfahrenen Lehrperson ihre Hausaufgaben zu erledigen (kein Nachhilfeunterricht). Bei Interesse geben Sie bitte das Anmeldeformular an die Klassenlehrperson Ihres Kindes ab.
Melden Sie Ihr Kind direkt bei der Klassenlehrperson ab, wenn es nicht in die Schule kommen kann. Falls die Klassenlehrperson nicht erreichbar ist, benachrichtigen Sie ein anderes Kind aus der Klasse. Nach erfolgter Absenz geben Sie Ihrem Kind schriftlich eine kurze Begründung mit.
Atelier: „Raum der Wissen schafft“:
In diesem Raum können die Schüler/innen mit einfachen Materialien und Methoden naturwissenschaftlich arbeiten, forschen, beobachten und experimentieren. Hierbei wird selbständiges und kooperatives Lernen gefördert.
Ausflüge finden normalerweise während den offiziellen Schulzeiten statt (frühere Rückkehr ist bis eine ½ Stunde früher möglich). Besammlungs- und Rückkehrort ist der jeweilige Kindergarten, für die 1. und 2. Klassen beim Schulhaus. Für die 3. – 6. Klassen ist die Besammlung und Rückkehr auch an einem anderen Ort in Aesch möglich (z.B. Bahnhof).
Weitere Informationen finden Sie unter A: Aescher Nussknacker
Die Gemeindebibliothek befindet sich im Sekundarschulhaus, Reinacherstrasse 3, neben dem Neumattschulhaus. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Im Schützenmattschulhaus führen wir eine eigene Bibliothek für Schülerinnen und Schüler der Primarschule und für Kindergartenkinder, die mit ihren Lehrpersonen die Schulbibliothek besuchen oder dienstags selber kommen. Zur Auswahl steht ein Angebot von Bilderbüchern, Erstlesebüchern, Belletristik für die Unter- und Mittelstufe, Sachbüchern, Comics und Hörbüchern.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 15:20 – 15:50 Uhr
Ausleihe:
max. 4 Bücher und 1 Hörbuch, Frist: 1 Monat
Erinnerung/ Mahnung:
- Es gibt eine Erinnerung, diese ist kostenfrei.
- Anschliessend folgt eine Mahnung: Ersetzen des Buches (plus Fr. 10.00 Bearbeitungsgebühr) oder Buch zurückbringen
Die Checks P3 und P5 sind Leistungstests, welche in der 3. und 5. Klasse in allen vier Kantonen der Nordwestschweiz (Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn), durchgeführt werden. Mit der Durchführung ist das Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich beauftragt worden. Die Checks werden nach der Durchführung in diesem Institut korrigiert und ausgewertet.
Kinder, welche nicht gut Deutsch sprechen oder neu in die Schweiz eingereist sind, werden von einer Lehrperson DaZ während einer begrenzten Zeit in ihrer Sprachentwicklung unterstützt.
Die Disziplinarkaskade ist für Lehrpersonen und Eltern ein Instrument, welches sie bei der gemeinsamen Bewältigung disziplinarischer Schwierigkeiten unterstützt. Der Fokus liegt auf einer positiven Verhaltensveränderung des Schülers/der Schülerin.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen oder der Schulleitung einberufen. Sie werden frühzeitig angezeigt. Sie können aber auch von einem Drittel der Eltern und Erziehungsberechtigten gewünscht werden.
In der 1. bis 3. Klasse werden Kinder mit besonderen Bedürfnissen im sprachlichen oder mathematischen Bereich zusätzlich gefördert. Die Einteilung erfolgt durch die Klassenlehrperson in Absprache mit der Förderlehrperson. Eltern, deren Kinder den Förderunterricht das ganze Jahr besuchen, werden von den Lehrpersonen darüber informiert. Die Kinder erhalten im Zeugnis einen Eintrag über den Besuch des FU.
DaZ und FU werden kombiniert von einer Lehrperson unterrichtet.
In der 4. bis 6. Klasse wird FU nur noch auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes von der Schulleitung bewilligt.
Kursangebote für die Primarstufe:
- Polysport
- Unihockey
- Schwimmen
- Tischtennis
- Volleyball
- Tennis
Diese Kurse finden im Herbst- bzw. Frühlingssemester statt. Die Kosten betragen pro Semester Fr. 20.00 pro Kind. Jedes weitere Kind einer Familie zahlt dann nur noch Fr. 5.00.
Verantwortlich für den Schulsport der Primarstufe ist Herr Pellaton (roger.pellaton@aesch.bl.ch). Die Anmeldung findet online statt. Die Kinder und Eltern werden über Aushänge, Info-Mails und über die Lehrpersonen informiert. Aktuelle Informationen werden laufend unter «Aktuelles» aufgeschaltet.
Weitere Angebote und Lagersportangebote finden Sie hier.
Neumatt:
Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Schlüssel, Brillen, Portemonnaies, Billette etc.) werden im LehrerInnenzimmer aufbewahrt. Fragen Sie bei den Klassenlehrpersonen nach. Weiterer Aufbewahrungsort ist im Sekretariat der Sekundarschule Neumattschulhaus S2.
Kleider, Schuhe etc. sind in der Fundgrube beim Haupteingang zur Primarschule oder in den Gebäuden der Sekundarschule zu finden.
Schützenmatt:
Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Schlüssel, Brillen, Portemonnaies, Billette etc.) werden im Sekretariat - Trakt A - aufbewahrt.
Kleider, Schuhe, Turn-, Schwimmsachen etc. werden im UG - Trakt B - (neben Mehrzweckraum) aufbewahrt.
Gesetzesparagraphen zum Thema Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten sind unter www.baselland.ch einsehbar.
Handys sind während der Unterrichtszeit und generell im Schulhaus auszuschalten. Ansonsten werden sie während dieser Zeit in Verwahrung genommen. Im Wiederholungsfall kann das Handy auch mehrere Tage in Verwahrung genommen werden.
Siehe unter A: Aufgabentreff
Kindergartenkinder mit besonderen Auffälligkeiten können beim Heilpädagogischen Dienst der Gemeinde Aesch angemeldet und abgeklärt werden. Zusätzlich zum Regelkindergarten können verhaltens- und entwicklungsauffällige Kinder sowie Kinder mit besonderen Fähigkeiten in Kleingruppen oder in Einzelunterricht zusätzlich gefördert werden.
Ansprechpersonen (siehe Angebote)
Einzelne Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden als Einzelintegration in einer Regelklasse mit unterrichtet. Eine Heil- oder SozialpädagogIn unterstützt die Klassenlehrpersonen an einzelnen Tagen.
Nebst den Kleinklassen führen wir in Aesch auch das System der integrativen Schulungsform. Kinder mit Kleinklassenstatus verbleiben in ihrer Stammklasse und werden durch eine zusätzliche Lehrperson unterstützt. (ISF Konzept, VO zum BG, spezielle Förderung)
Richtlinien über die Gewährung von schulfreien Tagen (Jokertage)
- Recht und Pflicht
- Jedes Kindergartenkind kann pro Kindergartenjahr 5 freie Jokertage beziehen.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Schuljahr zwei Jokerhalbtage beziehen. - Die Jokertage sind nicht kumulierbar und verfallen Ende Schuljahr.
- Der verpasste Schulstoff muss aufgearbeitet werden.
- Unentschuldigte Absenzen werden vom Saldo der Jokertage einer Schülerin / eines Schülers abgezogen.
- Bei Hochzeit oder Todesfall in der Familie müssen keine Jokertage bezogen werden.
- Jedes Kindergartenkind kann pro Kindergartenjahr 5 freie Jokertage beziehen.
- Bezugsmodalitäten
- Die Jokertage dürfen am Stück oder tageweise (in der Primarschule halbtageweise) bezogen werden.
- Kein Bezugsrecht besteht bei schon angekündigten Klassen-, Schulanlässen und Prüfungen.
- Anmeldung des Bezugs
- Der Bezug der Jokertage ist mit dem unterschriebenen Gesuchsformular «Jokertage» bei der Kindergartenlehrperson resp. bei der Klassenlehrperson anzumelden. Das Formular kann bei der Lehrperson angefordert werden.
- Gesuche für ausserordentliche Dispensationen werden nur im Falle von ausführlich begründeten, schriftlichen Gesuchen behandelt. Ein ausserordentliches Gesuch kann erst eingereicht werden, wenn alle Jokertage aufgebraucht sind. Das Formular kann bei der Lehrperson angefordert oder unter Dokumente geholt werden.
Bewilligungsinstanzen und Fristen
Jokertage für den Kindergarten
- Guthaben: 5 Tage/Schuljahr
- Bewilligungsinstanz: Kindergartenlehrperson
- Einreichefrist: 1 Woche im Voraus, mit Jokertagformular (bei der Kindergartenlehrperson erhältlich)
- Die Jokertage sind nicht kumulierbar und verfallen Ende Schuljahr
Jokertage für die Primarschule
- Guthaben: 2 Halbtage/Schuljahr
- Bewilligungsinstanz: Klassenlehrperson
- Einreichefrist: 1 Woche im Voraus, mit Jokertagformular (bei der Klassenlehrperson erhältlich)
- Die Jokertage sind nicht kumulierbar und verfallen Ende Schuljahr
Ausserordentliche Dispensationsgesuche KG und PS
Bewilligungsinstanz, wenn alle Jokertage aufgebraucht sind:
- 1 Tag – Klassenlehrperson
- ab 2 Tagen – Schulleitung (Einreichefrist mindestens 3 Wochen im Voraus)
Formular: hier oder bei der Klassenlehrperson erhältlich
Informationen zur Kinder- und Jugendzahnpflege können Sie über die Webseite der Gemeinde Aesch abrufen.
Das Kinderparlament ist der Klassenrat der Schule. Das Kinderparlament wird schulhausübergreifend durchgeführt. Delegierte aus jeder Klasse besprechen Probleme, suchen Ideen und formulieren Wünsche aus dem Schulalltag, welche die Kinder betreffen.
Sie versuchen in geführten Diskussionen Lösungen zu finden und können Anträge an die Schulleitung stellen.
Klapp ist die Kommunikationsapp der Primarstufe Aesch und den Eltern. Sie ermöglicht eine datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus. Die Schule bittet Sie, Absenzen über Klapp einzutragen. Damit werden gleich alle Fachlehrpersonen informiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Klassenlehrperson.
In Aesch bieten wir auch die Förderung von Kindern, die aus unterschiedlichsten Gründen ihr wahres Begabungspotential in der Regelschule nicht ausschöpfen können, an. In den Kleinklassen wird lehrplanorientiert gearbeitet. Das Lerntempo kann jedoch den einzelnen Kindern angepasst werden.
Bei Krankheiten melden Sie Ihr Kind direkt bei der Klassenlehrperson ab.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Besuch PS Aesch bei Krankheit und Mein Kind ist krank was tun
Läuse sind zwar ein Schreck, wenn man davon befallen ist, aber nichts Aussergewöhnliches. Melden Sie einen Befall umgehend der Klassenlehrperson. Auf folgender Seite «Kopfläuse» hat der Kanton eine Empfehlung für Produkte und deren Handhabung im Kampf gegen Kopfläuse zusammengestellt, sowie das Merkblatt mit 10 Tipps zur erfolgreichen Behandlung (in verschiedenen Sprachen) auf der Webseite zum Downloaden bereitgestellt. Wenn nötig veranlasst die Schule, bei Wiederbefall, eine Nachkontrolle durch die Spitex.
Weitere nützliche Informationen erhalten Sie auch auf der folgenden Seite Lausinfo.ch.
Unsere Schule ist Gewinnerin des Lissa-Preises 2014.
Eltern und Erziehungsberechtigte können sich bereits vor dem Kindergarteneintritt logopädisch beraten und ihre Kinder gegebenenfalls logopädisch behandeln lassen. Die Logopäden besuchen mindestens einmal jährlich die Kindergärten und empfehlen, wenn nötig, eine logopädische Abklärung. Sie therapieren Kinder mit Stimm-, Sprech- und Sprachproblemen sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen. Nähere Informationen finden Sie hier.
In der 1. und 2. Klasse besuchen alle Kinder bei einer speziell dafür ausgebildeten Lehrperson Unterricht in Musik und Bewegung.
In Kooperation mit der Primarstufe. Wir entdecken gemeinsam die Welt der Musik durch Musikspiele und Geschichten, singen neue und alte Lieder, lernen Kindertänze aus verschiedenen Ländern kennen und spielen auf einfachen Instrumenten wie Xylophon, Glockenspiel und Tamburin.
- Kindergruppe ab 2 Jahren, jeden Freitag (ausser Schulferien) im Schützenmattschulhaus von 10:30 bis 11:15 Uhr
Informationen und Anmeldung bei der Kursleiterin Jasmin Roth: jasmin.roth@aesch.bl.ch oder Telefon 061 712 10 25
Die Schüler/innen der 3. bis 6. Klassen bearbeiten im Rahmen des Projektartigen Arbeiten gemeinsam mit der Klassenlehrperson und der Projektleitung ein Thema (Sprache, Mathematik, Technik, Natur, Geschichte usw.) Während 6 bis 10 Doppellektionen wird in eigenverantwortlichen Forscherteams gearbeitet.
Die Schulhausordnung wurde in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern erstellt. Sie regelt das Zusammenleben an der Schule. Kinder suchen immer wieder ihre Grenzen. Wir wollen verhindern, dass schwierige Schülerinnen und Schüler mit ihrem Verhalten Mitschülerinnen und Mitschüler oder die ganze Klasse am Erreichen der Unterrichtsziele hindern. Ebenso wenig dulden wir ausfälliges Verhalten gegenüber unseren Lehrpersonen.
Der Religionsunterricht an der Primarschule ist im Stundenplan der Kinder integriert und steht in der Verantwortung der evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirche. Der Unterricht wird bis und mit dem 6. Schuljahr ökumenisch geführt, erteilt von Religionslehrerinnen und Religionslehrern in Halbklassen.
Falls das nicht gewünscht wird, kann auf Semesterende oder Schuljahresende aus dem Unterricht ausgetreten werden. Die Erziehungsberechtigten informieren die Klassenlehrperson und machen eine Mitteilung per E-Mail an primarstufe@aesch.bl.ch. Sie erhalten dann das benötigte Abmeldeformular.
Kinder welche vom Kindergarten in die 1. Klasse wechseln, dürfen vor Semesterwechsel austreten. Ein Austritt ist bis zu den Herbstferien möglich.
Kontaktadressen:
Evang.-Reformiertes Pfarramt: Inga Schmidt, Pfarrerin
Mail: i.schmidt@erkap.ch
Röm.-Katholisches Pfarramt: Esther Sartoretti, Religionslehrerin
Mail: esther.sartoretti@rkk-angenstein.ch
Das Schulgesundheitsgesetz sieht vor, dass vor Kindergartenbeginn der Nachweis über die erfolgte 4-Jahres Vorsorgeuntersuchung beigebracht werden muss. Die dafür benötigte Laufkarte wird im Januar an alle angemeldeten Kindergartenkinder versendet, kann aber bei Bedarf vorher bei der Schuladministration primarstufe@aesch.bl.ch bezogen werden.
In der 5. Primarklasse erfolgt dann eine weitere obligatorische Untersuchung. Die Eltern können dann wählen, ob diese Privat oder durch den Schularzt erfolgt. Die Laufkarte wird im November verteilt. Sollte sie vorher benötigt werden, kann sie bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Weitere Informationen: www.schulgesundheit.bl.ch
Das Angebot der Schulsozialarbeit richtet sich an alle an der Schule beteiligten und betroffenen Personen. Die Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Erwachsene in schwierigen Situationen und hilft, diese zu lösen.
Die direkte Beratung im Schulhaus oder telefonisch, steht den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und Erziehungsberechtigten, sowie den Lehrpersonen offen.
Büro Schulsozialarbeit: 061 756 78 18
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Frau Eva Coors - 079 103 48 65
E-Mail: eva.coors@aesch.bl.ch
Zuständig für: Kindergärten, Einführungsklassen und 1./2. Klassen
Sprechzeiten:
Mittwoch bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
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Frau Isabel Herrera - Tel. 079 554 62 99
E-Mail: isabel.herrera@aesch.bl.ch
Zuständig für: Kleinklassen und 3. bis 6. Klassen
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen unter F wie Freiwilliger Schulsport.
Der Schulpsychologische Dienst, sowie der KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) sind die anerkannten Fachstellen des Kantons. Sie beraten Eltern und Lehrpersonen bei Abklärungssituationen der Kinder. Sie stellen auch Gutachten auf Verlangen der Schulleitung aus. Die Erziehungsberechtigten können diese Dienste auch direkt in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen unter «Angebote».
Eine Reihe von Fördermassnahmen unterstützen die Kinder bei Lernschwierigkeiten. Zur speziellen Förderung gehören ISF (Integrative Schulungsform), Förderunterricht und Deutsch als Zweitsprache (DaZ), Logopädie sowie die Kleinklassen und die integrative Sonderschulung.
Unter www.bl.ch/sportamt finden Sie viele Hinweise zu sportlichen Anlässen auch für Kinder. Das kantonale Sportamt bietet zum Beispiel Lager in den Ferien an.
Bewegung ist wichtig und gehört in den Alltag der Kinder. Für die Bewegungsförderung werden an den Kindergärten und der Schule auch Sport- oder Spieltage, sowie ein spezieller Waldtag durchgeführt.
Bei Ausfall einer Lehrperson werden die Kinder vormittags während den Blockzeiten von 08.00 bis 11.55 Uhr betreut und es wird schnellstmöglich eine Stellvertretung eingesetzt. Sollte keine Stellvertretung gefunden werden, kann der Unterricht am Nachmittag ausfallen. Bei Bedarf können die Kinder am Nachmittag in einer anderen Klasse betreut werden.
Unterrichtsausfall von Therapiestunden, Spezial- und Fachunterricht während der Schulzeit: Das Kind bleibt in der Klasse.
Unterrichtsausfall von Klassenstunden wegen Abwesenheit der Klassenlehrperson: Therapiestunden, Spezial- und Fachunterricht finden grundsätzlich statt.
Siehe unter KiBeA.
Immer wieder fahren Kinder Trottinett/Kickboards/Waveboards/Rollschuhe verbotenerweise (gem. Art. 50 der Verkehrsregelnverordnung) auf der Strasse. Freizeit und Schulweg gehören in die Aufsichtspflicht der Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Schule lehnt jede Verantwortung bei Unfällen, Diebstahl oder Vandalismus ab. Auf dem Schulareal gilt während der Unterrichtszeiten ein generelles Fahrverbot für alle fahrbaren Untersätze und für Mofas und Motorräder. Kickboards müssen vor dem Schulhaus in den Veloständern oder im Velokeller deponiert werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug während des Tages in Verwahrung genommen. Rollschuhe sind in den Klassenzimmern verboten.
Für Kinder auf dem Schulweg oder in der Schule führt der Kanton keine Versicherung. Die private Kranken- und Unfallversicherung ist dafür zuständig.
Viele Vereine in Aesch und Umgebung bieten viele Aktivitäten für Kinder an. Zugangsadressen finden sie im Wochenblatt oder im Wegweiser der Gemeinde.
Speziell geschulte Polizeibeamte der Kantonspolizei Baselland führen die Verkehrsschulung durch:
Im 1. KG-Halbjahr lernen die Kinder mit den Verkehrspolizisten das korrekte Überqueren der Strassen. In den 1. Primarklassen findet die Verkehrserziehung nach Weihnachten und in den 4. Primarklassen im Frühjahr statt. Ein spezieller Elternabend dazu findet jeweils anfangs Schuljahr in Zusammenarbeit mit der Verkehrskommission statt (Einladung für Kindergarten und 1. Klasse bei Schulbeginn).
Ein vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten ist nicht möglich. Ausnahme für Kinder die bis zu 15 Tage nach dem Stichtag (31. Juli) geboren sind. Voraussetzung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung den Eintritt in den 1. Kindergarten um ein Jahr aufschieben.
Ein vorzeitiger Übertritt in die 1. Klasse entspricht dem Überspringen eines Kindergartenjahres. Dazu braucht es ein Empfehlungsschreiben der Kindergartenlehrperson und des HPD (Heilpädagogischer Dienst) sowie einen schriftlichen, begründeten Antrag der Eltern an die Schulleitung.
In der Mitte jeden Schuljahres führt die Klassenlehrperson ein Standortgespräch mit den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der Leistungsbeurteilung, der Gesamtbeurteilung, der allgemeinen Lerndiagnostik und der Selbsteinschätzung durch. Über das Gespräch wird eine Aktennotiz erstellt. Diese enthält Aussagen zur schulischen Leistung sowie eine Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens. Das Amt für Volksschulen legt die Beurteilungskriterien fest.
Am Ende des Schuljahres werden in der Primarschule die Zeugnisse und am Ende des 2. Kindergartenjahres die Bestätigung des Unterrichtsbesuchs verteilt. In der 1. und 2. Klasse wird die Leistung in allen Fächern mit Prädikaten bewertet. In der 3. bis 6. Klasse wird die Leistung in den Fächern, Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch Gesellschaft (NMG) mit Noten und alle andere Fächer mit Prädikaten bewertet.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind zu Hause ein Frühstück zu sich nimmt. Geben Sie ihm zudem ein Znüni mit. Gesunde und regelmässige Ernährung fördern Ausdauer, Konzentrations- und Leistungsfähigkeit.