Trottinett/Kickboards/Rollschuhe
Immer wieder fahren Kinder Trottinett/Kickboards/Waveboards/Rollschuhe verbotenerweise (gem. Art. 50 der Verkehrsregelnverordnung) auf der Strasse. Freizeit und Schulweg gehören in die Aufsichtspflicht der Eltern und Erziehungsberechtigten. Die Schule lehnt jede Verantwortung bei Unfällen, Diebstahl oder Vandalismus ab. Auf dem Schulareal gilt während der Unterrichtszeiten ein generelles Fahrverbot für alle fahrbaren Untersätze und für Mofas und Motorräder. Kickboards müssen vor dem Schulhaus in den Veloständern oder im Velokeller deponiert werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Fahrzeug während des Tages in Verwahrung genommen. Rollschuhe sind in den Klassenzimmern verboten.