Schulgesundheitsgesetz (Schulärztliche Untersuchung)
Das Schulgesundheitsgesetz sieht vor, dass vor Kindergartenbeginn der Nachweis über die erfolgte 4-Jahres Vorsorgeuntersuchung beigebracht werden muss. Die dafür benötigte Laufkarte wird im Januar an alle angemeldeten Kindergartenkinder versendet, kann aber bei Bedarf vorher bei der Schuladministration primarstufe@aesch.bl.ch bezogen werden.
In der 5. Primarklasse erfolgt dann eine weitere obligatorische Untersuchung. Die Eltern können dann wählen, ob diese Privat oder durch den Schularzt erfolgt. Die Laufkarte wird im November verteilt. Sollte sie vorher benötigt werden, kann sie bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Weitere Informationen: www.schulgesundheit.bl.ch