Jokertage
Richtlinien über die Gewährung von schulfreien Tagen (Jokertage)
- Recht und Pflicht
- Jedes Kindergartenkind kann pro Kindergartenjahr 5 freie Jokertage beziehen.
Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Schuljahr zwei Jokerhalbtage beziehen. - Die Jokertage sind nicht kumulierbar und verfallen Ende Schuljahr.
- Der verpasste Schulstoff muss aufgearbeitet werden.
- Unentschuldigte Absenzen werden vom Saldo der Jokertage einer Schülerin / eines Schülers abgezogen.
- Bei Hochzeit oder Todesfall in der Familie müssen keine Jokertage bezogen werden.
- Jedes Kindergartenkind kann pro Kindergartenjahr 5 freie Jokertage beziehen.
- Bezugsmodalitäten
- Die Jokertage dürfen am Stück oder tageweise (in der Primarschule halbtageweise) bezogen werden.
- Kein Bezugsrecht besteht bei schon angekündigten Klassen-, Schulanlässen und Prüfungen.
- Anmeldung des Bezugs
- Der Bezug der Jokertage ist mit dem unterschriebenen Gesuchsformular «Jokertage» bei der Kindergartenlehrperson resp. bei der Klassenlehrperson anzumelden. Das Formular kann bei der Lehrperson angefordert werden.
- Gesuche für ausserordentliche Dispensationen werden nur im Falle von ausführlich begründeten, schriftlichen Gesuchen behandelt. Ein ausserordentliches Gesuch kann erst eingereicht werden, wenn alle Jokertage aufgebraucht sind. Das Formular kann bei der Lehrperson angefordert oder unter Dokumente geholt werden.
Bewilligungsinstanzen und Fristen
Jokertage für den Kindergarten
- Guthaben: 5 Tage/Schuljahr
- Bewilligungsinstanz: Kindergartenlehrperson
- Einreichefrist: 1 Woche im Voraus, mit Jokertagformular (bei der Kindergartenlehrperson erhältlich)
- Die Jokertage sind nicht kumulierbar und verfallen Ende Schuljahr
Jokertage für die Primarschule
- Guthaben: 2 Halbtage/Schuljahr
- Bewilligungsinstanz: Klassenlehrperson
- Einreichefrist: 1 Woche im Voraus, mit Jokertagformular (bei der Klassenlehrperson erhältlich)
- Die Jokertage sind nicht kumulierbar und verfallen Ende Schuljahr
Ausserordentliche Dispensationsgesuche KG und PS
Bewilligungsinstanz, wenn alle Jokertage aufgebraucht sind:
- 1 Tag – Klassenlehrperson
- ab 2 Tagen – Schulleitung (Einreichefrist mindestens 3 Wochen im Voraus)
Formular: hier oder bei der Klassenlehrperson erhältlich