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Neue Regelung Jokertage
... Neu, stehen den Schülerinnen und Schülern der Primarschule zwei Jokerhalbtage pro Schuljahr zur Verfügung. An denen können sie ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben (Einreichefrist bei der Klassenlehrperson, 1 Woche vorher). Diese zwei Halbtage verfallen am Ende des Schuljahres. Weitere Freitage müssen mit dem Formular "Ausserordentliches Dispensationsgesuch - Urlaubsgesuch" (s. Dokumente) eingereicht werden.
Im Kindergarten bleibt es wie bisher bei 5 Jokertagen pro Schuljahr.
Bitte beachten Sie, in unserem Schulflyer ist noch die alte Regelung vermerkt.